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Kinder als Radfahrer
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Kinderfahrrad » Haftungsfragen
HaftungsfragenWann haftet wer?Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert vor allem gegenseitige Rücksicht. Grundsätzlich müssen Autofahrer, die Kinder auf dem Bürgersteig oder am Straßenrand sehen, ihr Tempo drosseln und in ständiger Bremsbereitschaft sein. Wechselt dagegen ein 11-jähriger ganz plötzlich - ohne einen Blick auf die Straße zu werfen - die Fahrbahnseite, so haftet das Kind für die eigenen schweren Verletzungen sowie für den Schaden am Pkw – und zwar zu 60 Prozent. Etwa 14.000 Kinder unter 15 Jahren sind jährlich als Radfahrer in Verkehrsunfälle verwickelt. Dabei gilt: Mit dem Schadensersatzrechtsänderungsgesetz von 2002 wurden Kinder unter 10 Jahren von jeder Haftung bei unabsichtlichen Unfällen mit Kraftfahrzeugen im motorisierten Verkehr freigestellt. Fahren Kinder jedoch gewollt z.B. mit dem Fahrrad oder Skateboard gegen ein parkendes Auto, gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze – und nach denen haften Kinder unter 7 Jahren nie. Zwischen 7 und 18 Jahren kann hingegen individuell entscheiden werden. Unabhängig davon können natürlich auch die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Deshalb gibt es in der Rechtsprechung zur Aufsichtspflichtverletzung keine festen Regeln, sondern nur eine Fülle von Einzelentscheidungen. Ein kleiner Tipp: Eine private Haftpflichtversicherung deckt nicht nur Schäden ab, für die Eltern oder Kinder einstehen müssten - sie gewährt auch Rechtsschutz, um unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren.Weitere Themen zum Kinderfahrrad:
Dreirad Fahrradhelm Kinder Jugendfahrrad bzw. Jugendrad Kinderfahrrad 10 Zoll Thematik "Haftungsfragen" merken bei: Stand der Dinge: 10.04.09 | ||