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Kinderfahrrad auf Gehweg fahren

Sicherheit für Ihr Kind

Alle Personen im Straßenverkehr sind an Regeln und Vorschriften gebunden. Dies gilt natürlich auch für Fahrradfahrer – egal ob es sich dabei um einen Erwachsenen oder aber ein Kind handelt. Wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, müssen sich natürlich auch Radfahrer gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) generell vorsichtig und umsichtig im Straßenverkehr verhalten, um keine anderen Teilnehmer, zum Beispiel Fußgänger, zu gefährden. Sie als Eltern müssen schließlich dafür Sorge tragen, dass sich ihre Kinder auch an die Verkehrsregeln halten und z.B. keine Beschädigungen an parkenden Autos usw. entstehen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln der StVO dient dabei aber in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit Ihres Kindes. Für Ihre Kleinsten gilt deshalb insbesondere: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen (ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen) mit Fahrrädern die Gehwege benutzen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder dann jedoch immer vom Rad absteigen.



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Stand der Dinge: 10.04.09


 
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