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Kinder als Radfahrer
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Kinderfahrrad » Radfahren in Europa
Radfahren in EuropaRücksicht ist das A und O!Auch für Radfahrer gelten ein paar Regeln im Straßenverkehr – sowohl in Deutschland, als auch europaweit: z.B. wenn es um die Mitnahme von Kindern auf dem Fahrrad geht. Sind sie unter sieben Jahren dürfen sie von einer mindestens 16 Jahre alten Person in einem speziellen Sitz auf dem Fahrrad mitgenommen werden. Achten Sie darauf, dass dieser nicht an einem beweglichen Teil des Rades, wie dem Lenker oder der Gabel befestigt ist und die kleinen Beinchen nicht in die Speichen geraten. Wichtig: In Großbritannien, Irland, Luxemburg, Spanien und Zypern ist der Kindertransport in Anhängern, auch in speziell dafür gebauten, sogar grundsätzlich verboten. Und in Österreich dürfen Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr alleine Rad fahren. Laut deutscher StVO § 2 müssen Radfahrer außerdem einzeln hintereinander fahren und Radwege benutzen. Wird diese Regel nicht eingehalten, kann das schon mal 15 EUR Bußgeld kosten. Radwegpflicht besteht insbesondere in den Niederlanden, Dänemark und Österreich. In Norwegen sollten Sie auf die Schilder achten: Radwege mit eckigen Schildern können – mit runden müssen benutzt werden. Vorsicht in den Niederlanden und in der Schweiz. Hier teilen Sie sich den Radweg auch mit Mofas. In Spanien gibt es sogar eine ganze Reihe von Sonderregelungen. Hier gilt: z.B. eine Helmpflicht außerhalb von Städten. Bei Dunkelheit muss reflektierende Kleidung getragen werden und ein „Rechts vor Links“ gilt nicht für Fahrräder. In allen Ländern gleich: Rücksicht ist das A und O.Weitere Themen zum Kinderfahrrad:
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