Leitbild & Verantwortung

Die Grundsätze unserer Unternehmung

 

Auf Grundlage der Erkenntnisse einer bald 90-jährigen Firmentradition, unternehmerischer Verantwortung und angewandten Firmenethik versteht sich unser Unternehmen als Teil eines Wertesystems das sich über die gesamte Wertschöpfungskette der Produktentstehung - also von dem ersten Zulieferanten bis hin zum Endnutzer - erstreckt.

Von Produktionspartnern (Vorlieferanten) und Mitarbeitern erwarten wir, dass sie nach den Grundwerten Ehrlichkeit, Qualität, unternehmerische Nachhaltigkeit und sorgfältige Eigenverantwortlichkeit leben. Es ist uns sehr wichtig, dass Kunden, Kollegen und alle Geschäftspartner mit Respekt und Fairness behandelt werden.

Verhaltenskodex

Das Unternehmen achtet die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der UN, einschlägige Sozialstandards und toleriert keine Form von Zwangs-, Pflicht-, und Kinderarbeit. Wir arbeiten ausschließlich nach den Grundsätzen einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung. Das Unternehmen versucht negative Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verringern.

Die Geschäftsführung legt besonderen Wert darauf, dass sich alle genannten ethischen Ansätze zudem in den Beziehungen mit Kunden, Lieferanten und im inneren Mitarbeiterkreis widerspiegeln.


      Ralf Bachtenkirch 

- Geschäftsführender Gesellschafter -

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Am 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Kraft. Dieses soll das wirtschaftliche Handeln von vielen Unternehmen steuern, indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – auch innerhalb ihrer Lieferketten - auferlegt werden. Das Gesetz richtet sich zunächst nur an Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem 01.01.2024 dann mit mehr als 1.000.

 

Unser Unternehmen Bachtenkirch-Interbike GmbH & Co.KG als Betreiber dieser Website ist ein deutlich kleineres Unternehmen mit einer überschaubareren Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Jedoch sind wir auch international tätig und verlangt daher von allen Geschäftspartnern die strikte Einhaltung gewisser Selbstverständlichkeiten innerhalb der Lieferkette, so wie sie nachfolgend in unserem Verhaltenskodex beschrieben werden. Aufgrund unserer Verantwortung und unserem Leitbild müssen insbesondere unsere Produktionspartner dem nachfolgenden Verhaltenskodex schriftlich zustimmen. In länderspezifischen Fällen werden darüber hinaus Zertifizierungen über entsprechende Arbeitsbedingungen (SA8000) durch akkreditierte Zertifizierer wie „Bureau Veritas“ verlangt.

Verhaltenskodex

Präambel

BACHTENKIRCH-INTERBIKE räumt im Rahmen seiner Tätigkeit stets oberste Priorität für eine verantwortungsvolle Umwelt- und Sozialverträglichkeit ein. Als Beitrag dient der nachfolgende Verhaltenskodex. Auch von allen Geschäftspartnern müssen diese Leitlinien verpflichtend eingehalten werden. Zu den Geschäftspartnern zählen insbesondere auch Lieferanten, Sub-Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstige Beteiligte.

 

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex ist maßgeblich für alle Unternehmen oder Wirtschaftsakteure mit denen BACHTENKIRCH-INTERBIKE (nachfolgend BIB genannt) eine Geschäftsbeziehung eingeht. Dieser Verhaltenskodex ist integraler Bestandteil jeder nationalen und internationalen Geschäftsbeziehung mit BIB.

 

2. Umwelt und Nachhaltigkeit

Rohstoffe sind weltweit nur in begrenzter Zahl vorhanden. Aus diesem Grund werden alle Geschäftspartner verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Beschaffungs- und Fertigungsprozesse den Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung nicht entgegenstehen. Selbstverständlich müssen die Geschäftspartner verpflichtend alle für sie geltenden Umweltgesetzte und -richtlinien einhalten.

 

3. Menschenrechte / Sklaverei

Die Einhaltung der Menschenrechte ist für BIB oberstes Gebot. Bei der Auswahl der Geschäftspartner wird genauestens darauf geachtet, dass diese die geltenden und anerkannten Menschenrechtsverordnungen einhalten. Aus diesem Grund werden alle Geschäftspartner zur Einhaltung der geltenden Menschenrechtsstandards verpflichtet. Insbesondere der europäischen Menschenrechtskonvention, der Prinzipien des UN-Global Compact, den Leitlinien der vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten und der OECD-Leitsätze.

 

4. Mitarbeiterschutz und Arbeitsbedingungen

Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist für BIB ein weiteres notwendig einzuhaltendes Gebot. Aus diesem Grund werden Geschäftspartner auch dazu verpflichtet, dass sie sich an die geltenden Regelungen zum Schutze der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie an die Gesetze und Verordnungen zu fairen Arbeitsbedingungen halten.  

 

Hierzu insbesondere:

4.1 Kinderarbeit: BIB verbietet jede Form von Kinderarbeit und verpflichtet alle Geschäftspartner dazu, keine Kinderarbeit zu betreiben oder mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die diese selbst durchführen oder unterstützen.

 

4.2 Zwangsarbeit: Des Weiteren verbietet BIB jede Form von Zwangsarbeit und verlangt, dass alle Geschäftspartner und deren Vorlieferanten dies ebenso tun. Zwangsarbeit ist jede Arbeitsleistung einer Person, die unter Androhung einer Strafe verrichtet wird und für die sich die Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

 

4.3 Sicherheit am Arbeitsplatz: BIB steht für den gesundheitlichen Schutz seiner Mitarbeiterschaft ein und gewährleistet, dass alle Gesetze und Sicherheits- sowie Hygienebestimmungen eingehalten werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beschäftigte sicherzustellen. BIB erwartet deshalb auch, dass in den Betrieben aller Geschäftspartnern eine sichere Arbeitsumgebung herrscht und keine Geschäftsbeziehung mit Unternehmen eingegangen wird, die dies nicht gewährleisten.

 

4.4 Faire Löhne / Arbeitszeiten: BIB legt zudem großen Wert darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl im eigenen Betrieb als auch bei den Geschäftspartnern faire Löhne und faire Arbeitszeiten zugestanden werden. Die Geschäftspartner müssen die jeweils hierzu geltenden Arbeitsgesetzte und Mindestlohnvorschriften einhalten. Dies zählt auch für Ihre Vorlieferanten.

 

4.5 Diskriminierung: Die Vielfältigkeit und Diversität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist von allen Beteiligten als ein nicht wegzudenkender Mehrwert zu verstehen. BIB achtet darauf, dass kein Mensch in irgendeiner Weise diskriminiert wird. Aus diesem Grund werden auch alle Geschäftspartner dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Mensch aufgrund seiner Geburt, Kaste, ethnischen Herkunft, Nationalität, sexuellen Orientierung, Religion, Behinderung, politischen Zugehörigkeit, Mitgliedschaft einer bestimmten Gruppierung oder seines Geschlechts irgendeine Art von Diskriminierung erfährt.

 

4.6 Schwarzarbeit: Des Weiteren dürfen Geschäftspartner nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können, der den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

 

5. Fairer Wettbewerb

5.1 Wettbewerbs- / Kartellrecht: Als wirtschaftendes Unternehmen versteht BIB den fairen Wettbewerb als wesentlichen Beitrag für eine stabile Volkswirtschaft. Geschäftspartner dürfen in keinster Weise gegen geltendes Wettbewerbsrecht (insbesondere gegen das Kartellrecht) zu verstoßen. Sie haben Mechanismen zu integrieren, um deren Einhaltung im ganzen Unternehmen zu gewährleisten. Insbesondere schließt dies unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen wie z.B. die Bildung von Kartellen, Preisabsprachen und Geldwäsche ein. Diese Aufzählung hat lediglich beispielhaften Charakter und ist nicht vollständig.

 

5.2 Korruption: BIB lehnt jede Art von Bestechung oder Vorteilsgewährung strikt ab. Auch die Geschäftspartner dürfen insbesondere im Umgang mit Amtsträgern, Behörden, Auftraggebern oder ähnlichen Personen keine Vorteile gewähren oder annehmen, um ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu erhalten oder zu gewähren. Hierzu zählen vor allem Geldgeschenke, Einladungen zu Veranstaltungen oder Restaurants/Mahlzeiten sowie Sachgeschenke. Für den Fall, dass in rechtlich zulässigem Ausmaß geschäftliche Aufmerksamkeiten ausgetauscht werden sollen, sind diese transparent zu erfassen und mit der Geschäftsleitung zu kommunizieren.

 

5.3 Gewerbliche Schutzrechte: Sämtliche geltende Gesetze und Verordnungen zum Schutz gewerblicher Schutzrechte der BIB und derer von Dritten müssen von allen Geschäftspartnern eingehalten werden. Dies sind insbesondere Urheber-, Marken-, Patent- und Designrechte. Die Schutzrechte von Dritten werden von BIB respektiert und bei Verwendung von geschütztem geistigem Eigentum wird ein ordentlicher Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern eingegangen. Diese Verpflichtung gilt auch für alle Geschäftspartner.

 

5.4 Geheimnisschutz: Alle Geschäftspartner müssen gewährleisten, dass keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder sonstigen sensiblen unternehmerischen Daten, die in irgendeiner Weise bekannt wurden, an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung durch die andere Partei bereits bekannt waren; die zum Zeitpunkt der Mitteilung ohne Verschulden durch die andere Partei bereits öffentlich bekannt sind oder bekannt werden oder die der anderen Partei von Dritten berechtigt zugänglich gemacht wurden, es sei denn, die Weitergabe des Dritten verstößt nach Kenntnis der Parteien gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung.

 

6. Datenschutz

Absolut verpflichtend ist für BIB und deren Geschäftspartner die Einhaltung aller geltenden Regelungen und Gesetze zum Schutz persönlicher Daten sämtlicher Beteiligten. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten ausschließlich für die bei der Datensammlung angegebenen Zwecke verwendet werden und diese niemals an Dritte unrechtmäßig weitergegeben werden.

 

7. Recht und Gesetz

Neben den in diesem Verhaltenskodex aufgezeigten Verpflichtungen, müssen alle Geschäftspartner zudem sicherstellen, dass im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sämtliche sonstige Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten werden. Dies gilt auch für solche gesetzlichen Vorschriften, die in dem vorliegenden Kodex nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

 

8. Einhaltung des Kodex und Sanktionen

8.1 Geschäftspartner: BIB verpflichtet alle Geschäftspartner zur Einhaltung aller in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Vereinbarungen, sowie allen sonstigen geltenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass dieser Verhaltenskodex allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geschäftspartners in einer ihnen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt wird. Auch müssen eigene Geschäftspartner (z.B. Vorlieferanten) oder Sub-Unternehmen mit diesem oder einem gleichwertigen Verhaltenskodex verpflichtet werden.

 

8.2 Verpflichtung zu Compliance: Einhergehend mit der Einhaltung sämtlicher vorgenannten Verpflichtungen aus diesem Verhaltenskodex sowie allen sonstigen Richtlinien und Gesetzen müssen alle Geschäftspartner geeignete und angemessene Überwachungsmechanismen und Kommunikationskanäle einrichten. Nur durch ein solches sogenanntes „Compliance-Management-System“ kann die Einhaltung von Recht und Gesetz in einem Unternehmen gewährleistet werden.

 

8.3 Einsichtsgewährung: Auf Anfrage muss BIB bei seinen Geschäftspartnern Einsicht und Auskunft zu deren Mechanismen zur Prävention von dem Umgang mit Rechtsverstößen (Compliance-Management-System) gewährt werden. BIB wird berechtigt, diese Einsichts- und Auskunftsrechte durch Dritte wahrzunehmen, sofern diese wiederum zur Verschwiegenheit hierüber verpflichtet wurden.

 

8.4 Schadensersatz / Sanktionen: Geschäftspartner, die diesen Verhaltenskodex nicht respektieren beziehungsweise nicht einhalten, können bei Schäden durch die Nichteinhaltung des Kodex oder durch andere Verstöße zum Ersatz eines Schadens in Regress genommen werden. Bei nicht schwerwiegenden Verstößen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer angemessenen Frist geeignete Abhilfemaßnahmen zu implementieren, um den Verstoß in Zukunft zu vermeiden. Bei wiederholtem Verstoß, nicht angemessener Reaktion auf einen Verstoß oder einem gravierenden Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann dies zur sofortigen Beendigung des Geschäftsverhältnisses führen! Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Rechten bleibt hiervon unberührt.

 

9. Informationen

Weitere Informationen zu diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder der Compliance unseres Unternehmens finden Sie unter www.bachtenkirch.de/verantwortung . Dort ist dieser Verhaltenskodex außerdem in deutscher und englischer Sprache frei einsehbar. Dort besteht auch die Möglichkeit, Verstöße oder Hinweise zu Missständen zu geben.

Telefonisch stehen wir sehr gerne persönlich zur Verfügung (02924-878989). Zudem haben Sie hier auch die Möglichkeit, Verstöße oder Hinweise zu Missständen schriftlich zu geben

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